MFG OÖ: Rechtsgutachten stellt Kooperationsvereinbarung zum Windpark infrage


Ein aktuelles Rechtsgutachten eines renommierten Professors für Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Universität Salzburg wirft erhebliche rechtliche Zweifel an der sogenannten Kooperationsvereinbarung rund um den geplanten Windpark Steiglberg in Lohnsburg auf. Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lohnsburg und den Projektwerbern – der Österreichischen Bundesforste AG und der Windkraft Simonsfeld AG – wird im Gutachten als raumordnungsrechtlich unzulässig und zivilrechtlich in wesentlichen Teilen, teils zur Gänze, als nichtig beurteilt.
Gutachten von Bürgern beauftragt und Behörden übermittelt
Das Rechtsgutachten wurde von engagierten Bürgern aus der Region in Auftrag gegeben. Die MFG Oberösterreich wurde von den Auftraggebern über die zentralen Inhalte informiert. Zudem wurde das Gutachten durch die rechtsfreundliche Vertretung der betroffenen Bürger in einem ausführlichen Schreiben an die zuständigen Landesbehörden übermittelt, um eine rechtliche Prüfung der Vorgänge anzuregen.
Zahlungen als Gegenleistung für Umwidmung im Fokus
Der geplante Windpark Steiglberg umfasst sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 43,2 Megawatt. Zentrale Rolle im Gutachten spielt der im Kooperationsvertrag vereinbarte jährliche Kostenbeitrag von bis zu 108.000 Euro, den die Projektwerber über mindestens 30 Jahre leisten sollen. Im Gegenzug sagte die Gemeinde Unterstützung bei der erforderlichen Umwidmung in „Grünland – Sonderausweisung für Windkraftanlagen“ zu.
Zusammenhang zwischen Vertrag und Mehrheitsbeschluss kritisch bewertet
Besonders brisant ist laut Gutachten der zeitliche und inhaltliche Zusammenhang zwischen der Kooperationsvereinbarung und dem Widmungsverfahren. Nachdem eine Umwidmung zunächst keine Mehrheit gefunden hatte, wurde das Verfahren erst nach Beschluss der Kooperationsvereinbarung eingeleitet. Die MFG Oberösterreich hatte bereits früh auf diesen Zusammenhang hingewiesen und vor dem Eindruck einer möglichen Vorteilsannahme gewarnt. Das Gutachten bestätigt nun, dass diese Bedenken rechtlich relevant sein könnten.
MFG OÖ sieht Verstöße gegen Raumordnungs- und Verfassungsrecht
Aus Sicht der MFG Oberösterreich zeigt das Gutachten mehrere gravierende Rechtsprobleme auf. Kritisiert werden unter anderem das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für derartige Raumordnungsverträge, unzulässige privatrechtliche Einschränkungen der Widmung sowie Nebenabreden ohne sachlichen Bezug zur Raumordnung. Insbesondere Zahlungen für Marketing, Tourismus oder Gemeindeaufgaben außerhalb des Widmungsgebietes werden als unsachlich und rechtlich problematisch eingestuft.
Forderung nach Stopp und landesweiter Überprüfung
Die MFG Oberösterreich fordert daher, bis zur vollständigen rechtlichen Klärung keine weiteren raumordnungsrechtlichen Schritte auf Basis vergleichbarer Kooperationsvereinbarungen zu setzen. Zudem solle die Praxis solcher Verträge landesweit überprüft werden. Raumordnungsentscheidungen müssten frei von finanziellen Erwartungen getroffen werden, um Rechtssicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz des Eigentums zu gewährleisten.
Weitere Einschränkungen durch Einwände des Bundesheeres
Zusätzlich wurde bekannt, dass das Bundesheer Einwände gegen den geplanten Windkraftausbau im Kobernaußerwald erhoben hat. Aufgrund eines Tiefflugkorridors der Eurofighter gelten bis zu 280 Meter hohe Windräder als potenzielle Hindernisse im Luftraum. Nach derzeitigem Stand könnten daher nur einzelne, gesondert geprüfte Anlagen realisierbar sein, während der überwiegende Teil des ursprünglich geplanten Ausbaus als nicht umsetzbar gilt.

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